Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
02.07.2013
Tel. 0176 51 58 95 75

Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf

Beschwerde über Frau Dr. Roos und Herrn Dr. Schneider, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Praxis Dres. Schneider, Schulz-Thielemann, Roos, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen, hat die Behandlung meiner Mutter gegen unseren Wunsch beendet, weil wir nicht der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt haben. Unseres Erachtens entspricht das nicht den Verträgen, da die hausarztzentrierte Versorgung für den Patienten freiwillig ist.

Meine Mutter Gertrud Bomanns, geb. 22.11.1930, wurde am 22.04.2013 im Pflegeheim Haus Abendfrieden, Dieckerstraße 65, 46047 Oberhausen, aufgenommen. Dort hat Frau Dr. Roos sie seit dem 30.04.2013 als Hausärztin behandelt. Frau Dr. Roos betreut einige Dutzend Patienten im Haus Abendfrieden und macht dort regelmäßige Visiten alle zwei Wochen dienstags. Sie steht für alle neu aufgenommenen Bewohner auf Wunsch als Hausärztin zur Verfügung. Beim Aufnahmegespräch wurde sie uns vom Haus Abendfrieden ausdrücklich als Hausärztin angeboten. Herr Dr. Schneider ist der Leiter der Praxisgemeinschaft.

Meine Mutter ist verwirrt und hat Pflegestufe 3. Sie kann zur Zeit nur wenige Schritte laufen und ist auf ihren Rollstuhl angewiesen.

Am 23.05.2013 wurde uns im Haus Abendfrieden ein Formular "Einverständniserklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung" vorgelegt, das wir nicht unterzeichnet haben.

Nach der Visite von Frau Dr. Roos im Haus Abendfrieden am 11.06.2013 rief mich Schwester Petra (Tel.-Durchwahl 0208 99869 37) an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe abgelehnt, meine Mutter zu behandeln, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung  nicht zugestimmt hatten. Hiergegen erhob ich am gleichen Tag schriftlich Widerspruch. Die Praxis setzte uns mit Schreiben vom 11.06.2013 eine Frist bis zum 25.06.2013, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, andernfalls würde sie die Behandlung meiner Mutter am 30.06.2013 beenden.

Entgegen dieser Aussage hat Frau Dr. Roos meine Mutter bei ihrer nächsten Visite im Haus Abendfrieden am 25.06.2013 schon nicht mehr behandelt. Darauf erreichte uns dann das Schreiben der Praxis vom 26.06.2013, dem zufolge eine Weiterbehandlung seit dem 11.06.2013 unmöglich geworden sei. (In Wirklichkeit fand die letzte Behandlung am Di., 28.05.2013, statt, da Frau Dr. Roos am 11.06.2013 ja schon die Behandlung verweigerte.) Damit wurde das ursprünglich - vertragswidrig - angekündigte Behandlungsende 30.06.2013 noch einmal vier Wochen in die Vergangenheit zurückverlegt.

Das alles geschah nur, weil wir nicht der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt hatten. Da die Zustimmung freiwillig ist, kann hieraus kein Vertrauensbruch abgeleitet werden, wie es im Schreiben vom 26.06.2013 steht.

Falls meine Mutter keine Physiotherapie benötigt, wie im Schreiben der Praxis vom 26.06.2013 erstmals angegeben, so ist das für das Personal im Pflegeheim ebenso neu wie für mich. Bereits bei dem vorausgegangenen Krankenhausaufenthalt meiner Mutter vom 03. bis 22.04.2013 bekam sie physiotherapeutische Sitzungen (St.-Clemens Hospitale, Wilhelmstraße, 46145 Oberhausen, Station Herr Dr. Nienhaus, Telefon-Durchwahl 0208 695 257). Die Leiterin des Wohnbereichs 3 im Haus Abendfrieden, Schwester Barbara Eggers (Telefon-Durchwahl 0208 99869 37), hat am 21.05.2013 ein persönliches Gespräch über meine Mutter mit dem Physiotherapeuten Knut Baumeister (Ebertplatz 6, 46045 Oberhausen, Tel. 0208 853875) geführt. Hierbei wurde beschlossen, daß der Beginn der Physiotherapie noch ein paar Tage hinausgeschoben wird, weil meine Mutter zu dem Zeitpunkt zu erschöpft war. Nach Aussage von Schwester Petra, Wohnbereich 3 im Haus Abendfrieden (Telefon-Durchwahl 0208 99869 37), wurde bei der planmäßigen Visite am 11.06.2013 nur deshalb keine Verordnung über Physiotherapie ausgestellt, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten und meine Mutter infolgedessen nicht behandelt wurde.

Wenn Frau Dr. Roos meine Mutter nicht mehr im Pflegeheim betreut, müssen wir sie mit einem Krankenwagen im Rollstuhl quer durch die Stadt zu ihrem ehemaligen Hausarzt befördern. Das wäre auch mit Mehrkosten für die Krankenkasse verbunden.

Ich befürchte, daß Frau Dr. Roos neue Patienten im Haus Abendfrieden in gleicher Weise unter Druck setzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Bomanns
Anlage:
Mein Schreiben vom 11.06.2013
Schreiben der Praxis vom 11.06.2013
Mein Schreiben vom 25.06.2013
Schreiben der Praxis vom 26.06.2013
Formular "Einverständniserklärung der/des Versicherten"

d20130702Bomanns.pdf (63,7 kB)

Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
05.08.2013
Tel. 0176 51 58 95 75

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Bezirksstelle Düsseldorf
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Telefax 0211 5970 8610

Beschwerde über Frau Dr. Roos und Herrn Dr. Schneider, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen vom 02.07.2013
Ihr Zeichen: DIV/04
Ihr Schreiben vom 31.07.2013
Nachrichtlich an: Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Oberhausen, Telefax 0201 43603040

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Gesundheitsbetreuungsvollmacht habe ich beim Amtsgericht Oberhausen beantragt, sie ist aber noch nicht ergangen. Sobald sie mir vorliegt, werde ich Sie Ihnen zuleiten, damit Sie mir die Stellungnahme der Frau Dr. Roos vorlegen können. Das kann allerdings noch ein paar Wochen dauern. Vorher brauche ich wegen meines Urlaubsantritts dringend Hilfe von Ihnen.

Da ich die Ihnen vorliegende Stellungnahme noch nicht einsehen kann, beziehe ich mich vorab ersatzweise auf die Neuigkeiten, die ich von der AOK erfahren habe:

Demnach behaupten Frau Dr. Roos und Herr Dr. Schneider neuerdings, sie hätten die Behandlung nicht wegen der Ablehnung der hausarztzentrierten Versorgung, sondern wegen eines „tiefgreifenden Vertrauensverlustes“ beendet. Diesen Vertrauensverlust sollen wir durch den Besuch eines Facharztes provoziert haben. Gemeint ist die Neurologin Frau Baum, Finanzstraße 8, 46149 Oberhausen, denn andere Fachärzte haben wir nicht besucht.

Meine Mutter ist seit Jahren bei Frau Baum in Behandlung, und seitdem waren wir mindestens einmal im Quartal in ihrer Praxis. Frau Dr. Roos wußte seit Übernahme der Hausarztfunktion im April 2013, daß meine Mutter bei Frau Baum in Behandlung ist und daß sie ihr das Medikament „Risperidon“ verschreibt.

Am 06.06.2013 war ich mit meiner Mutter bei der Neurologin, da sie meine Mutter seit Februar nicht gesehen hatte. Eine vorherige Genehmigung oder Überweisung der Hausärztin war hierfür nicht erforderlich. Oder soll sich ein Patient, der die hausarztzentrierte Versorgung abgelehnt hat, so verhalten wie ein Patient, der ihr zugestimmt hat? Dadurch würde die Freiwilligkeit der Zustimmung ad absurdum geführt.

So weit zu den neuesten Entwicklungen.

Der Besuch in der Praxis Baum war rechtlich einwandfrei. Wir haben keinen Vertrauensbruch begangen.

Die Behandlung meiner Mutter wurde tatsächlich nur deshalb verweigert, weil wir nicht der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt hatten.

Haben Sie den Brief der Praxis Schneider/Roos vom 11.06.2013 gelesen? Er lag meiner Beschwerde bei. Darin steht, daß die Praxis nur nach dem Hausarztmodell arbeitet und wir unser Einverständnis geben sollen; andernfalls werde die Behandlung beendet. Deutlicher geht es nicht.

Ich habe jetzt ein dringendes Anliegen vor meinem Urlaubsantritt:

Zur Zeit fahre ich mit meiner Mutter bei Bedarf im Krankenwagen quer durch die Stadt zu ihrem vorigen Hausarzt Dr. Christ.

Um den 05.09.2013 fahre ich in Urlaub, dann werde ich meine Mutter nicht zu Dr. Christ begleiten können. Dr. Christ kann nicht ins Altenheim kommen. Die Pflegekräfte brauchen einen Hausarzt als Ansprechpartner.

Bitte beauftragen Sie Frau Dr. Roos, auch unter Berücksichtigung meiner obigen Ausführungen, die Behandlung meiner Mutter spätestens ab Anfang September bis auf weiteres fortzuführen.

Da die Ärzte jetzt angegeben haben, daß sie die Zustimmung zur hausarztzentrierten Versorgung nicht mehr zur Bedingung machen, steht einer Weiterbehandlung meiner Mutter nichts im Wege.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bomanns

d20130805Bomanns.pdf (67,6 kB)

Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
04.09.2013
Tel. 0176 51 58 95 75

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Bezirksstelle Düsseldorf
Herrn Franck
Leiter der Stabsstelle Recht
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Telefax 0211 5970 8610

Meine Beschwerde über Frau Dr. Roos und Herrn Dr. Schneider, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen, vom 02.07.2013
Ihr Zeichen: DIV/04
Ihr Schreiben vom 29.08.2013
Nachrichtlich an: Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Oberhausen, Telefax 0201 43603040
Nachrichtlich an: AOK Rheinland/Hamburg, Telefax 0211 879 111 25
Nachrichtlich an: Hausärzteverband Nordrhein, Telefax 02203 5756 2910

Sehr geehrter Herr Franck!
Frau Dr. Roos hat die Behandlung meiner Mutter im Pflegeheim abgebrochen, weil wir nicht dem Programm der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt haben. Als ich dagegen vorging, schob Frau Dr. Roos eine andere Erklärung nach: Wir hätten angeblich (durch einen Besuch in der neurologischen Praxis Baum) einen tiefgreifenden Vertrauensverlust bewirkt.

Sie haben die vorgebrachten Tatsachen und Beweise nicht gewürdigt.

Sie haben das Schreiben der Gemeinschaftspraxis Dres. Schneider/Roos/Schulz-Thielemann vom 11.06.2013 nicht beachtet.

Hier steht, daß alle Patienten in das Hausarzt-Modell der Krankenkasse eingebunden sein müssen. Wir sollten die entsprechende Einverständniserklärung (zur hausarztzentrierten Versorgung) bis zum 26.06.2013 unterzeichnen. Andernfalls werde die Behandlung ab dem 30.06.2013 beendet. So geschah es dann auch – gegen unseren Willen.

Dr. Schneider und Dr. Roos haben studiert. Sie verstehen sich schriftlich auszudrücken und meinen auch genau das, was Sie schreiben. Eine Versorgung ohne Zustimmung zur hausarztzentrierten Versorgung ist in der Praxis Schneider/Schulz-Thielemann/Roos nicht möglich. Auf dem rosa Formular steht der Krankenkasse steht aber, daß die Zustimmung freiwillig ist. Wie schwer muß sich ein Arzt selbst belasten, bis Sie einschreiten?

Sie haben die Zeugenaussage von Schwester Petra (Tel.-Durchwahl 0208 99869 37) nicht berücksichtigt.

Sie war bei der Visite am 11.06.2013 im Pflegeheim zugegen. Sie rief mich anschließend an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe meine Mutter heute nicht behandelt, weil wir das rosa Formular „Einverständniserklärung zur hausarztzentrierten Versorgung” nicht unterschrieben hatten.

Sie haben außer acht gelassen, daß wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt haben.

Am 06.06.2013 war ich mit meiner Mutter (wie jedes Quartal) in der neurologischen Praxis Baum. Sie bewerten das in Ihrem letzten Schreiben als „unkoordiniertes Konsultieren eines Facharztes” und „Vorenthaltung der dazugehörigen Untersuchungsberichte”. Mit anderen Worten: Sie nehmen nicht zur Kenntnis, daß wir an der hausarztzentrierten Versorgung nicht teilgenommen haben.

Es ist das Kennzeichen der hausarztzentrierten Versorgung, daß der Hausarzt der erste Ansprechpartner ist und Fachärzte (außer Augen- und Frauenärzten) nur nach Überweisung durch den Hausarzt in Anspruch genommen werden dürfen. Folglich verhielt es sich bei uns genau umgekehrt: Wir durften die Neurologin aufsuchen, ohne das mit der Hausärztin abzusprechen und ohne eine Überweisung zu beantragen.

Einen Untersuchungsbericht aus dem Termin vom 06.06.2013 gibt es nicht, so daß der Hausärztin nichts vorzulegen war.

Sie behaupten, daß wir durch den Besuch in der nervenärztlichen Praxis Baum einen Vertrauensbruch begangen hätten und damit der Behandlungsabbruch durch Frau Dr. Roos gerechtfertigt sei. Ihre Behauptung ist nicht stichhaltig.

Da die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung freiwillig ist, kann aus der Nichtunterzeichnung der Einverständniserklärung kein Vertrauensbruch abgeleitet werden. Sonst wäre sie ja nicht freiwillig.

Wenn man die Einverständniserklärung nicht unterzeichnet hat, dann kann es auch keinen Vertrauensbruch darstellen, sich anschließend so zu verhalten wie jemand, der sein Einverständnis nicht gegeben hat. Die Freiwilligkeit der Zustimmung ist nur dann nutzbar, wenn der Befragte anschließend das Recht hat, sich gemäß seiner Entscheidung zu verhalten. Dieses Recht machen Sie uns streitig.

Sie bestreiten zwar, daß Frau Dr. Roos uns in das hausarztzentrierte Programm hineinzwingen wollte, werfen uns aber gleichzeitig vor, daß wir uns nicht so verhalten haben wie ein Patient, der am hausarztzentrierten Programm teilnimmt. Das ist das Tückische an Ihrem Vortrag.

Ich werde jetzt keinen neuen Hausarzt aus der Umgebung des Pflegeheimes beauftragen. Dann könnte uns wieder das gleiche passieren, und Sie würden wieder nicht einschreiten. Wir werden weiterhin mit einem Krankentransport für Rollstühle quer durch die Stadt zum früheren Hausarzt fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bomanns

d20130904Bomanns.pdf (69,5 kB)