Hausärztin Dr. Alexandra Roos verweigerte meiner Mutter die Weiterbehandlung im Pflegeheim

Dr. med. Alexandra Roos aus der Gemeinschaftspraxis Dr. med. Klaus Schneider, Dr. med. Silke Schulz-Thielemann, Dr. med. Alexandra Roos, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen, hat die Behandlung meiner Mutter gegen unseren Wunsch abgebrochen.

Meine Mutter wurde am 22.04.2013 im Pflegeheim Haus Abendfrieden in Oberhausen aufgenommen. Dort hat Frau Dr. Roos sie seit dem 30.04.2013 als Hausärztin behandelt. Frau Dr. Alexandra Roos betreut viele Patienten im Haus Abendfrieden und hält dort regelmäßig zweiwöchentlich dienstags Visite ab. Beim Aufnahmegespräch wurde sie uns vom Haus Abendfrieden ausdrücklich als Hausärztin angeboten. Meine Mutter ist dement und hat Pflegestufe 3. Sie kann nur wenige Schritte laufen und ist auf ihren Rollstuhl angewiesen.

Meine Mutter im Pflegeheim

Am 23.05.2013 besuchte ich meine Mutter im Haus Abendfrieden. Eine Schwester legte mir ein Formular vor, das Frau Dr. Roos dort für uns als Angehörige zum Unterzeichnen hinterlegt hatte. Das Formular trug die Überschrift "Einverständniserklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung". Da mir das kein Begriff war, nahm ich das Formular erst mal mit nach Hause und informierte mich im Internet über die hausarztzentrierte Versorgung.

Hausarztzentrierte Versorgung bedeutet, daß man Fachärzte nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufsuchen darf; das wünschten wir nicht. Hausarztzentrierte Versorgung bedeutet auch, daß der Hausarzt bei der Krankenkasse zu höheren Kostensätzen abrechnen darf. Wir haben die Einverständniserklärung nicht unterzeichnet, zumal auf dem Formular ganz klar steht, daß die Teilnahme an dem Programm freiwillig sei:

Allerdings sehen Dr. Alexandra Roos und Dr. Klaus Schneider das nicht so.

Frau Dr. Roos brach die Behandlung ab

Nach der Visite von Frau Dr. Alexandra Roos im Haus Abendfrieden am 11.06.2013 rief mich Schwester Petra Brandt an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe abgelehnt, meine Mutter zu behandeln, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten. Hiergegen erhob ich sofort schriftlich Widerspruch. Die Praxis setzte uns mit Schreiben vom 11.06.2013 eine Frist bis zum 25.06.2013, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, andernfalls würde sie die Behandlung meiner Mutter am 30.06.2013 beenden.

AOK Oberhausen und Kassenärztliche Vereinigung unternahmen nichts

So geschah es dann auch – gegen unseren Willen. Ich habe mich an die AOK, bei der meine Mutter versichert ist, und an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gewandt. Beide haben leider keine geeigneten Schritte unternommen, um Frau Dr. Roos zu veranlassen, meine Mutter weiterzubehandeln. Immerhin hat Frau Dr. Roos gegen den Hausarztvertrag mit der AOK Oberhausen verstoßen. Wir sind nun gezwungen, bei jedem Arztbesuch mit einem Krankenwagen für Rollstühle quer durch die Stadt zum früheren Hausarzt zu fahren. Ich hätte mir niemals träumen lassen, daß es in Deutschland eine Ärztin gibt, die so rücksichtslos eine behinderte Patientin im Stich läßt wie Dr. Alexandra Roos.

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, § 2 (2)

Angeblich soll die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung freiwillig sein, um das Recht des Patienten auf freie Arztwahl zu wahren. Frau Dr. Alexandra Roos hat diesen Vertrag unterzeichnet, sie hielt sich aber nicht daran. Die AOK Oberhausen (Frau Jennifer Kubischin) akzeptierte den Vertragsverstoß gleichgültig.

In § 5 steht noch einmal ganz deutlich, daß das Selbstbestimmungsrecht des Versicherten und die Freiwilligkeit der Teilnahme stets zu beachten sind:

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, § 3 (5) f)

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, § 3 (5) f)

Man muß sich fragen, warum die AOK mit Ärzten einen Vertrag abschließt, wenn der Arzt diesen einfach mißachten kann. Im § 6 (1) wird noch einmal wiederholt, daß die Teilnahme an der HzV freiwillig sei und die Patienten über den Inhalt des Hausarztprogrammes informiert werden müssen.

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, § 6 (1)

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, § 6 (1)

Ein lukratives Geschäft

Ein Hausarzt erhält von der AOK Rheinland/Hamburg pauschal 100 € pro Quartal, wenn er einen Patienten mit einer Palliativerkrankung versorgt und diesen mindestens einmal im Quartal behandelt. Voraussetzung ist, daß ein Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung abgeschlossen wurde. Diese erhöhte Vergütung ergibt sich aus Anlage 3 zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung der AOK (siehe untenstehende Tabelle).

Wenn ein Hausarzt viele Patienten versorgt, wie das im Altersheim üblich ist, kann bei 100 € pro Kopf eine ansehnliche Summe zusammenkommen. Daraus leitet sich ab, warum sich die hausarztzentrierte Versorgung bei manchen Ärzten sehr beliebt ist.

Meine Mutter leidet unter einer Demenz vom Alzheimer-Typ im fortgeschrittenen Stadium. Die Alzheimer-Krankheit ist leider nicht heilbar und führt innerhalb eines mehr oder weniger langen Zeitraums zwangsläufig zum Tode. Insofern handelt es sich um eine Palliativerkrankung gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 20.01.2012, Anlage 3, Seite 2